Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Flaggschiff Media UG (nachfolgend "FSM") mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend "Kunde").


1.2 Die Leistungen und Lieferungen der FSM erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt FSM nicht an, es sei denn, FSM hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch bei vorbehaltloser Lieferung trotz entgegenstehender Bedingungen des Kunden gelten ausschließlich die AGB von FSM. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Textform.

 

 

2. Leistungen und Lieferungen


2.1 Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung (z. B. Angebotsannahme per E-Mail oder Unterschrift) der Auftragsbestätigung zustande.


2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder der Projektbeschreibung. Änderungswünsche nach Vertragsschluss können zusätzliche Kosten verursachen.

 

2.3 Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich. Verzögert sich die Umsetzung durch vom Kunden zu vertretende Umstände (z. B. fehlende Freigaben, verspätete Datenübergabe), verschieben sich Fristen entsprechend. Bei Projektverzögerungen von mehr als 14 Tagen durch den Kunden kann FSM eine Ausfallpauschale berechnen.


2.4 Der Kunde stellt FSM alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung. Nachteile durch unzureichende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

 

2.5 FSM behält sich das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen.

 

2.6 FSM kann Drittanbieter im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen (z. B. für Hosting, Print oder Anzeigenbuchungen). Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen.

 

2.7 Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen möglich. Bei projektbezogenen Pauschalverträgen ist eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Umsetzung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

3. Abnahme und Mängelrüge

 

3.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme der Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein verdeckter Mangel vorliegt.

 

3.2 Mängel sind schriftlich anzuzeigen. FSM wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.

 

3.3 Nach erfolgreicher Übergabe digitaler Leistungen liegt die Verantwortung für Sicherung, Speicherung und Weiterverwendung beim Kunden.

 

3.4 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, es sei denn, der Mangel wurde vorsätzlich verschwiegen oder beruht auf Vorsatz.

 

 

4. Preis und Zahlungsbedingungen


4.1 Alle Angebote sind freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten.


4.2 FSM behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen bei FSM eintreten. Diese wird FSM dem Kunden auf Verlangen nachweisen.


4.3 Zahlungen sind 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht FSM ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.4 In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache kann der Kunde eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Konditionen hierfür sind schriftlich festzuhalten. Bei Zahlungsverzug von zwei Raten wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

 

4.5 Für bestimmte Projekte (z. B. größere Kampagnen oder Langzeitprojekte) kann FSM eine Vorauszahlung oder Teilzahlungen verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Teilzahlungen werden individuell vereinbart.


4.6 FSM ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist FSM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.


4.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.


4.8 Soweit von vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, werden alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, sofort fällig. FSM behält sich das Recht vor, die Arbeit bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen zu unterbrechen.

 

4.9 Bei Zahlungsverzug kann FSM Leistungen pausieren, Zugänge sperren oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind nicht erstattungsfähig.

 

4.10 Bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen sind nicht erstattungsfähig. Bei Stornierung eines Projekts durch den Kunden werden anteilige Kosten für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände in Rechnung gestellt.

 

4.11 Bei Abbruch durch den Kunden, ohne dass FSM dafür verantwortlich ist, sind 80 % des vereinbarten Honorars fällig.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt


5.1 Alle erbrachten Leistungen, wie z. B. digitale Inhalte, Konzepte, Designs, Texte und Strategien, bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen Eigentum von FSM. Erst nach vollständiger Zahlung gehen die Nutzungs- und Eigentumsrechte auf den Kunden über.


5.2 Materialien, Daten oder Vorlagen, die im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellt wurden, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der FSM und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung anderweitig verwendet werden.

 

5.3 FSM ist berechtigt, abgeschlossene Projekte oder Auszüge daraus als Referenz in Präsentationen, auf der Website oder in Social Media darzustellen, sofern der Kunde zuvor zugestimmt hat (z. B. per E-Mail, mündlich oder durch eine Vertragsklausel). Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

 

6. Gewährleistung und Haftung


6.1 FSM sichert eine fachgerechte Umsetzung zu. Eine Erfolgsgarantie (z. B. Reichweite, Umsatz, Ranking) besteht nicht.


6.2 Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich gemeldet werden.

 

6.3 FSM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust – ist ausgeschlossen.

 

6.4 Der Kunde haftet für Inhalte (Texte, Bilder, Logos, etc.), die er FSM zur Verfügung stellt. Er versichert, über alle erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und stellt FSM im Falle von Ansprüchen Dritter vollständig frei.


6.5 FSM übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter durch Inhalte des Kunden.

 

 

7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

 

7.1 FSM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für datenschutzrelevante Leistungen (z. B. E-Mail-Marketing, Hosting) ist ggf. ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Ohne Abschluss eines AVV ist FSM nicht zur Durchführung datenschutzrelevanter Leistungen verpflichtet.

 

7.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der erhobenen, verarbeiteten oder übermittelten Daten verantwortlich. FSM haftet nicht für etwaige Verstöße gegen Datenschutzrecht durch den Kunden.

 

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, FSM alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Datenschutzinformationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

 

8. Schlussbestimmungen


8.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an FSM ohne gesonderte Anfrage.


8.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr – der bei FSM aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zu Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.


8.3 Jegliche Haftung von FSM aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten FSM nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


8.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenburg. Für Verträge mit ausländischen Kunden – insbesondere aus der Schweiz – gilt ebenfalls der Gerichtsstand Offenburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist. FSM ist jedoch berechtigt, den Kunden

an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


8.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts, soweit es abdingbar ist.


8.7 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der FSM mithilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der FSM im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zu Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass FSM die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von FSM auch innerhalb der FSM verwendet.


8.8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

8.9 Im Falle einer Regelungslücke verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem entspricht, was sie bei Kenntnis der Lücke wirtschaftlich gewollt hätten.

 

 

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Stand: 01.07.2024